Versicherungen zahlen nur zögerlich. Eindruck bestätigt!

Laut Versicherungswirtschaft werden 98 bis 99 Prozent der Versicherungsfälle ohne Verzögerung sofort beglichen. Dieser Aussage steht eine Umfrage des Anwaltvereins gegenüber, wie aktuell in einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen „Versicherer werden immer knausriger“ nachzulesen ist.  Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist die Dachorganisation der privaten Versicherungsunternehmen in Deutschland. Dieser wurde vor etwa eineinhalb Jahren von der damaligen Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (mehr …)

Bei Verkehrsunfall stets Rechtsanwalt einschalten?

Brauche ich bei einen Verkehrsunfall stets einen Rechtsanwalt? Diese Frage stellen sich Geschädigte aus einem Verkehrsunfall sehr oft.

Nach einem Verkehrsunfall treten eine Vielzahl verschiedener verkehrsrechtlicher Probleme auf. Zunächst sind an der Unfallstelle die Personalien festzustellen und der Unfallhergang muss dokumentiert werden. Die Polizei sollte stets gerufen werden, da nur diese den Unfall objektiv und professionell festhalten kann. Im Falle von Personenschäden muss zudem erste Hilfe geleistet werden. Sind diese ersten Schritte getan, sollte sich als nächstes die Unfallabwicklung mit der (gegnerischen) Versicherung anschließen, also die Fragen nach Reparatur, Mietwagen, Nutzungsausfall etc. geklärt werden. Gefragt ist hierbei die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Diese ist für die Abwicklung des Unfallschadens zuständig. Parallel hierzu sollte die eigene Haftpflichtversicherung oder Voll-) Kaskoversicherung informiert werden.

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Schadensersatz bei Busunfall

Was ist bei einem Busunfall zu bachten? Eine Frage, die im Fall der Fälle wichtig ist, da etwa im Reisvertragsrecht Ausschlussfristen zu beachten sind.

Die Folgen eines Busunfalls können erheblich sein. Bekannt sind die z.T. erschreckenden Bilder aus den Medien.  Dabei sind die Risiken für Passagiere von Fernbussen ungleich höher als die z.B. eines Stadt-Busses im öffentlichen Personennahverkehr. Alleine schon wegen der ungleich höheren Geschwindigkeit mit der ein Reisebus etwa auf der Autobahn unterwegs ist oder wegen abenteuerlicher Straßenverhältnisse im Ausland, können weit schwerwiegendere Busunfälle passieren. Wegen dem sich aktuell stark ausbreitenden bundesweiten Linienbusverkehr sind die Risiken erheblich gestiegen. Dies nicht zuletzt wegen des enormen Preisdrucks und der damit einhergehenden Notwendigkeit von Sparmaßnahmen. Es mag sein, dass ein Linienbus billiger und flexibler ist als die Bahn, gleichwohl bestehen hier wegen des immer dichter werdenden Straßenverkehrs größere Risiken als bei der Reise per Schiene. (mehr …)

Neues Punktesystem ab 01.05.2014

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat eine recht anschauliche Grafik zum seit 01.0.52014 gültigen neuen  Punktesystem zur Verfügung gestellt. Unter dem Link Punktetacho erhalten Sie die wesentlichen Änderungen.

Es ergaben sich durch die Gesetzesänderung eine Reihe von Änderungen (Fahreignungs-Bewertungssystem), welche wir Ihnen nachfolgend kurz darstellen wollen: (mehr …)

BGH zur Harmlosigkeitsgrenze

Der Bundesgerichtshofs hat mit seiner Entscheidung vom 28.01.2003 (BGH Aktenzeichen VIZR13902 VI ZR 139/02) klargestellt, dass bei Heckunfällen mit einer im Niedriggeschwindigkeitsbereich liegenden kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung (zwischen 4 und 10 km/h) nicht schematisch von einer Harmlosigkeitsgrenze auszugehen mit der Folge, dass eine Verletzung der HWS generell auszuschließen ist. Das Gericht hat vielmehr unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlung und des Ergebnisses der Beweisaufnahme, insbesondere auf der Grundlage entsprechender Sachverständigengutachten, nach freier Überzeugung zu entscheiden, ob es die Behauptung, es sei eine kollisionsbedingte HWS-Verletzung eingetreten, für wahr oder nicht für wahr erachtet.

Feststellungsinteresse bei HWS

Das OLG Saarbrücken hat mit Entscheidung vom 20.02.2014 (Az. 4 U 411/12) hinsichtlich des Feststellungsinteresses im Rahmen eienr Schmerzensgeldklage wegen einer HWS Distorsion 1. Grades wie folgt ausgeführt:

Die Klägerin wäre zwar bei verständiger Würdigung wohl in der Lage gewesen, die bis zur letzten mündlichen Verhandlung bereits eingetretenen Schäden beziffert geltend zu machen, was im Allgemeinen der Bejahung eines Feststellungsinteresses entgegen steht.

Im vorliegenden Fall handelt es sich bei der durch den Unfall vom 19.03.2009 hervorgerufenen Verletzung aber um eine HWS-Distorsion. Bei derartigen Verletzungen kann bei der gebotenen ex-ante-Betrachtung nicht ausgeschlossen werden, dass sich aufgrund der Verletzung zukünftige Schäden in zunächst noch unbekanntem Ausmaß ergeben werden. Die Schadensentwicklung ist also schon der Natur der Verletzung nach nicht derart abgeschlossen, dass bereits eine abschließende Beurteilung der Schadenshöhe möglich und daher eine Leistungsklage zu erheben wäre. Vielmehr ist es dem Geschädigten auch dann nicht verwehrt, eine Feststellungsklage zu erheben, wenn ein Teil des Schadens bereits feststeht – hier also diejenigen Einbußen, die die Klägerin bis zum Ende der mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz erlitten hat. Die Klägerin konnte vielmehr den gesamten Schaden im Wege einer Feststellungsklage geltend machen. (mehr …)

Schmerzensgeldtabelle

Wird bei Personenschäden beispielsweise nach einem Verkehrsunfall ein Schmerzensgeld zugesprochen, so soll dieser Betrag einen Ausgleich für die erlittenen Schmerzen und Beeinträchtigungen darstellen. Der BGH fordert, dass sich die Höhe des Schmerzensgeldes an vergleichbaren Fällen orientieren muss. Diese findet man in einer sog. Schmerzensgeldtabelle.

Wichtig ist allerdings, dass einzelne Verletzungen nicht gesondert gewertet werden können. Man kann keinen festen Betrag ermitteln, den man z.B. für ein Schleudertrauma bekommen würde. Vielmehr sind die Verletzungen in einer wertenden Gesamtschau zu betrachten und auch die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. Dazu zählt beispielsweise, inwieweit sich eine Verletzung auf die Lebensführung des Geschädigten auswirkt.

Bei einem schweren Schädel-Hirn-Trauma dritten Grades, bei dem der Geschädigte 19-jährige, dem ein Mitverschulden von 30% anzurechnen war, Schäden davontrug, die seine Lebensqualität auf ein Minimum reduzierten wurde z.B. ein Schmerzensgeld von 265.613 Euro zugesprochen. In einem anderen Fall mit einem Schädel-Hirn-Traum dritten Grades, bei dem der Geschädigte ebenfalls erst 19 Jahre alt war und geistig wie körperlich nicht mehr belastbar war, wurden nur 100.000 Euro für angemessen gehalten. Auch dieser Geschädigte trug Dauerschäden davon und litt fortan unter einer Persönlichkeitsveränderung. Trotzdem war er in seiner Lebensqualität nach Ansicht des Gerichts anscheinend um einiges weniger beeinträchtigt, womit dieser erhebliche Unterschied der gezahlten Beträge zu rechtfertigen ist. (mehr …)

Haftungsquoten im Verkehrsrecht

Die Bildung der Haftungsquoten ist ein wesentlicher Moment in der Unfallregulierung. Welcher Unfallteilnehmer wem zu welchem Anteil haftet richtet sich nach § 17 StVG.

§ 17 Abs. 1 StVG gilt für den eher seltenen Fall, dass mehrere Fahrzeuge einen Schaden bei einem Dritten verursachen. § 17 Abs. 2 StVG regelt dagegen die Haftung der Fahrzeughalter untereinander. Dabei verweist er auf Abs. 1. Für die Bildung der Haftungsquote ist hiernach relevant, „inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist“ (§ 17 Abs. 1 a. E.).

Dabei handelt es sich nicht um eine Mitverschuldensregelung wie in 254 BGB, da die StVG nur eine verschuldensunabhängige Haftung kennt (§§ 7, 18 StVG). Die Haftung für Halter und Fahrzeugführer resultiert allein aus der Betriebsgefahr, die von dem Fahrzeug ausgeht. (mehr …)

Willkommen auf dem blog von AUVIT Rechtsanwälte / Fachanwälte

Dies ist unser erster Blog-Eintrag. Wir werden versuchen, die Seite stets aktuell zu halten und Sie über aktuelle Themen aus den bereichen Unfallregulierung, Schmerzensgeld, Bußgeldverfahren etc. auf dem Laufenden zu halten. Jeder Verkehrsunfall oder Bußgeldbescheid ist anders und es kommt immer auf den Einzelfall an, weshalb diese blog-Seite sicherlich keine Rechtsberatung durch einen Anwalt ersetzen kann. Wir würden uns aber dennoch freuen, Sie künftig als Leser auf unserer Seite begrüßen zu dürfen. Viele Grüße! Ihr Team von AUVIT Rechtsanwälte / Fachanwälte