Verkehrsrecht

Verkehrsrecht Regensburg

AUVIT Rechtsanwälte – Wir beraten im Verkehrsrecht

Verkehrsrecht ist der wesentliche Schwerpunkt unserer Tätigkeit.
Der Schnittpunkt von Auto und IT ist ein weiterer Kernbereich unserer Kanzlei in Bürogemeinschaft. Rechtsanwalt Stefan Pfleger steht Ihnen gerne zur Seite.

In Deutschland kommt es jährlich zu etwa 2,4 Mio Verkehrsunfällen. Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall, bei großen Schäden oder einem Unfall mit Personenschaden ist es nahezu unverzichtbar, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Nur ein Rechtsanwalt, der schwerpunktmäßig im Bereich Verkehrsrecht tätig ist, kennt sämtliche in Betracht kommenden Schadenspositionen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei AUVIT Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft sind auf Verkehrsunfall-Regulierung sowie die Geltendmachung großer Schadensersatzforderungen (insbes. Schmerzensgeld) spezialisiert. Daneben vertreten wir unsere Mandanten selbstverständlich auch in verkehrsrechtlichen Bußgeldangelegenheiten und verteidigen im Verkehrsstrafrecht. Gerne steht Ihnen ein Rechtsanwalt für ein erstes unverbindliches Gespräch zur Verfügung:

kostenlose Anfrage

Ein Verkehrsunfall löst eine Vielzahl verschiedener Ansprüche aus.

So kommt es stets zu einem Sachschaden (Reparaturkosten, Kosten für den Sachverständigen, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, etc.). Die Erfahrung zeigt, dass es oft an vermeintlichen „Kleinigkeiten“ fehlt, z.B. der Berechnung eines merkantilen Minderwerts. Unsere Anwälte werden solche Fehler finden und Ihren Anspruch korrekt beziffern. Das Verkehrsrecht ist für Versicherungen ein Massengeschäft, so dass es dort permanente Bestrebungen gibt, Schadenspositionen des Geschädigten zu kürzen. Um hier auf Augenhöhe agieren zu können, sollten Sie auf unsere Expertise zurückgreifen.

Mit dieser Ansicht stehen wir übrigens nicht alleine. Das OLG Frankfurt sagt in seinem Urteil vom 1.12.2014 – 22 U 171/13 folgendes:

„Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen o.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“

Das Amtsgericht Eisenach formuliert es in seiner Entscheidung vom 17.11.2016 – 57 C 175/16 noch drastischer:

„Angesichts der mittlerweile herrschenden Regulierungs- respektive Nichtregulierungspraxis der Automobilversicherungswirtschaft, bei der sich die den Beklagten in Deutschland vertretende Versicherung amtsbekannt in besonderem Maße hervortut, stellt sich die Frage, ob es überhaupt noch einfach gelagerte Verkehrsunfälle gibt.“

Verkehrsunfall und Schmerzensgeld

Oftmals führt ein Verkehrsunfall auch zu Verletzungen der Fahrzeuginsassen, was zu weiteren Ersatzansprüchen führt. Die Abwicklung solcher Personenschäden – insbes. Schmerzensgeld – ist eine wesentliche Spezialisierung der Anwälte unserer Bürogemeinschaft.

So stammt z.B. das bekannte Internetportal www.schmerzensgeld.info von Anwälten unserer Bürogemeinschaft. Mandanten berichten uns oft, dass sie den Rechtsanwalt deshalb gewechselt hätten, weil die eigentliche Unfall-Abwicklung beim vorherigen Anwalt zwar funktioniert hätte, aber die sich anschließende Abwicklung des Personenschadens dann ins Stocken geraten sei. Dies ist meist nachvollziehbar, weil im Bereich des Personenschadensrecht, also der Geltendmachung u.a. von Schmerzensgeld, die Spezialisierung des Rechtsanwalts auch auf den Bereich Personenschaden einen entscheidenden Unterschied macht.

Wir sind spezialisiert in diesem Bereich. Vertrauen Sie uns!

Das Verkehrsrecht ist ein breites Rechtsgebiet und besteht neben dem klassischen Verkehrsunfall-Abwicklung ferner aus dem Bereich der Ordnungswidrigkeiten, also der Verteidigung in Bußgeldsachen (Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsverstöße, Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis etc.) und beschäftigt sich last but not least mit Fragen der Sachmangelhaftung (Gewährleistung) im Rahmen eines Autokaufs. Das Verkehrsrecht ist ein Rechtsgebiet, das stark von Rechtsprechung geprägt ist, weshalb die Einschaltung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht stets anzuraten ist.

Wir sollten Ihr erster Ansprechpartner im Verkehrsrecht sein!

Wir bearbeiten verkehrsrechtliche Mandate schwerpunktmäßig in Bayern und dort größtenteils in Regensburg und Umland, sind also u.a. in Straubing, Amberg, Kelheim, Mainburg und Cham aktiv. Im Falle von speziellen und komplizierten Unfallregulierungen, z.B. Großschäden im Bereich von Schmerzensgeld, werden wir aus dem gesamten Bundesgebiet beauftragt. In Anbetracht moderner Kommunikationsmittel ist die Distanz zwischen Mandant und Rechtsanwalt in aller Regel kein Problem. Abgesehen davon ist Regensburg verkehrstechnisch gut gelegen und per Autobahn bestens erreichbar.

Rechtsanwalt Pfleger ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein, Vertragsanwalt von autorechtaktuell.de und im Beirat Rechtsanwälte im BVSK, dem Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. Ferner sind wir Vertrauensanwälte von subvenio e.V..

In zunehmenden Maße gewinnt der Computer Einfluss auf die Auto-Mobilität. Der Verkehr der Zukunft ist maßgeblich durch die Vernetzung von Fahrzeugen geprägt, so dass sich u.a. Fragen des Datenschutzes in erheblichem Umfang stellen werden. Um dieser Entwicklung im Verkehrsrecht gerecht zu werden, ist es notwendig, auch über das spezifische Know-How in Sachen Informationstechnologie und IT-Recht zu verfügen. Herr Rechtsanwalt Christian Kerschbaum ist Fachanwalt für IT-Recht und damit im Zusammenspiel mit unseren Verkehrsrechtlern ein wichtiger Partner auch für Fragestellungen zu Themenkomplexen wie Autonomes Fahren, Datenschutz & Co. Unsere Kanzlei ist daher auch für diese Rechtsbereiche kompetenter Ansprechpartner.

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