Wir sind uns nicht zu schade dafür, auch Kleinstbeträge bei Gericht geltend zu machen. So geschehen in einem Fall aus Jahre 2015 bei dem das Fahrzeug unseres Mandanten einen Totaschaden erlitt, der Tank jedoch noch zu 5/6 gefüllt war. (mehr …)
Wir sind uns nicht zu schade dafür, auch Kleinstbeträge bei Gericht geltend zu machen. So geschehen in einem Fall aus Jahre 2015 bei dem das Fahrzeug unseres Mandanten einen Totaschaden erlitt, der Tank jedoch noch zu 5/6 gefüllt war. (mehr …)