Fahrverbot nach der nichtigen BKatV – Rechtsanwalt in Regensburg – Einspruch oder Prüfung dringend anzuraten!

Die geänderte StVO (Straßenverkehrsordnung) ist am 28.04.2020 in Kraft getreten. Neben der deutlichen früheren Ahndung von Geschwindigkeitsverstößen durch ein Fahrverbot stehen der Schutz von Radfahrern und Fußgängern im Focus der Änderungen. Gerne legen wir gegen einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot Einspruch für Sie ein. Der Beitrag befasst sich mit den Grundlagen und aktuellen Entwicklungen hinsichtlich der – wegen Verstoß gegen das Zitiergebot – nichtigen BKatV.

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Weniger Verkehr führt zwar zu weniger Unfällen, ABER…

Ist das Fahrzeug erst einmal beschädigt und nicht mehr fahrfähig stellen sich aktuell einige Probleme. Zwar sind die Werkstätten wohl noch geöffnet, wohl aber sind die Verkaufsabteilungen der Autohäuser geschlossen. Was passiert also aktuell bei einem Totalschaden wenn man einen Ersatzwagen benötigt?

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Gewerbemietrecht

Derzeit machen einige Großunternehmen eine eher unglückliche Figur was das Thema Mietvertrag bzw. die Zahlung von Mieten während geschlossener Ladengeschäfte angeht.

Das am 27.03.2020 beschlossene „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie“ bringt massive gesetzliche Änderungen u. a. im Zivilrecht, Insolvenzrecht sowie im Strafverfahrensrecht  mit sich und ändert bisherige rechtliche Gegebenheiten ab. Grundlegende Prinzipien des Allgemeinen und Besonderen Schuldrechts werden zeitweise außer Kraft gesetzt oder modifiziert.

Unter https://www.auvit.de/gewerbemietrecht/ haben wir Ihnen eine Reihe wichtiger rechtlicher Änderungen zusammengestellt. Rechtsanwalt Christian Rolle leitet das Referat Gewerbemietrecht und ist kompetenter und spezialisierter Ansprechpartner zu Fragen aus diesem Rechtsgebiet.

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Weniger Verkehr zu Corona-Zeiten

Wer aktuell zur Arbeit oder zum Einkaufen fährt hat den Eindruck, dass der Straßenverkehr deutlich weniger geworden ist.

Weniger Verkehr ist Fakt

Aktuelle Beobachtungen der Polizei und der Versicherungen bestätigen dies ebenso wie der Navianbieter TomTom und der ADAC. Das Kontaktverbot wegen des Coronavirus führt zu weniger Verkehr und damit zu weniger Unfällen auf den Straßen. So sagt etwa der Leiter der Unfallforschung der Versicherer Siegried Brockmann, dass aktuell ganz offensichtlich deutlich weniger Autoverkehr herrscht. Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur erklärte er: „Ich bin überzeugt davon, dass wir in diesem Frühjahr einen deutlichen Rückgang der Unfälle insgesamt, aber auch der Unfälle mit Personenschaden, sehen werden.“

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Unfall trotz Quarantäne – dumm gelaufen!

Im Landkreis Oder-Spree war eine unter Quarantäne gestellte Autofahrerin in einen Verkehrsunfall verwickelt. Nachdem sich diese als mit Corona infiziert offenbarte, musste die Unfallaufnahme durch die Polizei in Vollschutzkleidung erfolgen. Ein dummer und vor allem unnötiger Zufall, der die Frau nun teuer zu stehen kommen kann, da sie gegen ihre Quarantäne-vorschriften verstoßen hat.

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Unfall zu Corona-Zeiten – auch nix anderes!

Zwar ist der Verkehr durch die staatlichen Ausgangsbeschränkungen zwischenzeitlich stark vermindert, gleichwohl sind manche Verkehrsteilnehmer mit ihren Gedanken weniger bei der Sache oder unterschätzen die Gefahren des (reduzierten) Verkehrs. Unfälle treten daher nach wie vor auf. Wenden Sie sich im Falle eines Unfalls daher bitte weiterhin vertrauensvoll an unsere Kanzlei. Wir beraten Sie entweder telefonisch, per Email oder auch gerne per Skype. Im Rahmen der Abwicklung von Unfällen ist dies ohnehin unser tägliches Brot, da die Verkehrsunfallregulierung nicht notwendigerweise den persönlichen Kontakt zwischen Anwalt und Mandant voraussetzt.

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Voreilige Beauftragung des Sachverständigen durch das Gericht

Schon erstaunlich, was manche Amtsgerichte in Bußgeldsachen so treiben.

Folgender Fall:

Unser Mandant wurde wegen zu geringem Abstand „fotografiert“. Die Folge war ein Bußgeldbescheid über ca. 250,- EUR und ein Monat Fahrverbot. Der Mandant legte hiergegen selbst Einspruch ein.

Dann kam die Ladung zum Termin und dem Mandanten wurde es dann doch zu brenzlig und er beauftragte unsere Kanzlei. Noch bevor wir uns aber überhaupt als Verteidiger angezeigt und um Akteneinsicht gebeten hatten, war aber vom Gericht bereits ein Sachverständiger beauftragt worden. Der Mandant wurde hierzu nicht angehört oder etwa auf entstehende hohe Kosten aufmerksam gemacht, wenn der Einspruch aufrechterhalten würde. (mehr …)

BGH stärkt Rechte von Gebrauchtwagenkäufern

Bislang musste der Käufer eines Gebrauchtwagens, bei dem sich innerhalb von 6 Monaten nach Übergabe ein Defekt zeigte, beweisen, dass dieser Defekt einen Mangel darstellte. Diese Praxis hat der Bundesgerichtshof nun in seiner Entscheidung vom 12.10.2016 aufgegeben. (mehr …)

Achtung Blitzmarathon am 21.04.2016

Am Donnerstag heißt es erneut aufgepasst. Bundesweit findet wieder ein sog. Blitzmarathon statt. Für Bayern haben wir Ihnen die relevanten Stellen – sortiert nach Regierungsbezirken – nachfolgend aufgeführt. (mehr …)