Gerade bei Fahrradfahrern ist oft zu beobachten, dass Kurven geschnitten werden. Meist geht das auch gut. Nur wenn es zum Unfall kommt, sieht es für diesen Fahrradfahrer schlecht aus. Diesen Fall hatte das Amtsgericht Lemgo (Urteil vom 10.02.2015 – Aktenzeichen 19 C 428/14) zu entscheiden. Ein Fahrradfahrer war links in eine Straße eingebogen und hatte – so ergab es die Beweisaufnahme – die Kurve geschnitten. Eine die Seitenstraße in gleicher Richtung überquerende Fahrerin eines E-Bikes (Pedelec) wurde vom Fahrradfahrer an der rechten Körperseite getroffen. Der klassische Fall also. (mehr …)