Schmerzensgeld, Schadensersatz

Schadensersatz

Neben dem Sachschaden am Auto entstehen bei einem Verkehrsunfall leider auch (schwerwiegende) Personenschäden deren Regulierung oft wesentlich aufwändiger ist. Dann muss ein angemessenes Schmerzensgeld beziffert werden und über die Höhe von Haushaltsführungsschaden oder Verdienstausfall nachgedacht werden.

Schmerzensgeld

Versicherungen sind versiert im Umgang mit solchen Fragestellungen so dass es umso wichtiger ist, dem dortigen Sachbearbeiter auf „Augenhöhe“ zu begegnen. Geschädigte sind hierzu wegen ihrer z.T. erheblichen emotionalen Beteiligung zumeist nicht imstande. Spätestens seit der Gründung des bekannten Internetportals schmerzensgeld.info befassen wir uns intensiv mit diesem Thema. Wir sind spezialisiert in diesem Bereich. Vertrauen Sie uns!

Neben dem Schmerzensgeld sind weitere erhebliche Schadensersatz-Positionen u.a. der Haushaltsführungsschaden sowie der Erwerbsschaden zu beachten. Es handelt sich dabei um Schadensersatzforderungen, die das Schmerzensgeld (erheblich) überschreiten können.

kostenlose Anfrage

Oft treten wir als Zweitanwälte auf oder werde um eine Zweitmeinung gebeten. Dies kommt in der Regel dann vor, wenn der Verkehrsunfall selbst, also der Sachschaden, durch den zunächst beauftragten Rechtsanwalt abgewickelt wurde und sich nunmehr die Geltendmachung des Personenschadens anschließt. An dieser Stelle sind manche Verkehrsrechtler mit ihrem Latein am Ende und die Unfallregulierung stockt. Dies berichten unsere Mandanten. Man sucht dann nach einem spezialisierten Anwalt im Bereich Schmerzensgeld und stößt auf uns.

Gerade bei der Regulierung von Verkehrsunfällen mit Personenschaden ist ein Anwalt der Kanzlei AUVIT der richtige Ansprechpartner. Gerne steht Ihnen ein Rechtsanwalt unseres Teams für ein erstes unverbindliches Gespräch zur Verfügung.

Tiefgreifendere Informationen zum Schmerzensgeld finden Sie auf unserer Unterseite zum Thema Schmerzensgeld.

Schadensersatz

Das Schmerzensgeld ist ein Teil des Schadensersatzes, der sog. immaterielle Schadensersatz. Als weitere Schadensersatz-Positionen kommen in diesem Bereich u.a. der Ersatz von Erwerbsschäden (Verdienstausfall), Heilbehandlungskosten, etwaigen Zuzahlungen für Medikamente oder Fahrtkosten in Betracht. Ein wesentlicher Teil des Schadensersatzes ist der sog. Haushaltführungsschaden, der einen Ersatz dafür gewährt, dass der Geschädigte seinen Haushalt nicht mehr (vollständig) führen kann. Hier handelt es sich um den Bereich der Personenschäden.

Daneben ist der Sachschaden als wesentliche Schadenersatz-Position nach einem Unfall zu ersetzen. In diesem Zusammenhang ist z.B. von Mietwagenkosten, Nutzungsausfall und merkantilem Minderwert zu sprechen. Haftpflichtversicherungen neigen dazu, den Anspruch des Geschädigten auf Schadenersatz möglichst gering zu halten und sind hier recht erfinderisch. Auf den ersten Blick mögen solche Argumentationen nachvollziehbar erscheinen, gleichwohl fehlt dem rechtlich unerfahrenen Geschädigten meist das juristische Handwerkszeug um sich adäquat zu „verteidigen“. Hier existiert eine Vielzahl an Rechtsprechung, die einem auf das Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt bekannt ist. Bei der Abwicklung von einem Verkehrunfall gilt es, Fehler zu vermeiden.

Zum Schadenersatz gehören auch die Kosten der Rechtsverfolgung, also Kosten, die durch die Inanspruchnahme von einem Rechtsanwalt entstehen.