Oft kommt es am Unfallort zu Erklärungen von Seiten des Unfallverursachers wonach er/sie schuld am Unfall sei. Ein solches Schuldanerkenntnis ist jedoch problematisch. Es kommt darauf an, in welcher Form eine solche Verschuldensverteilung erfolgt. Nicht jedes „Anerkenntnis“ führt dazu, dass dies im Rahmen der Unfallregulierung auch Berücksichtigung findet. Geschädigte reagieren dann meist überrascht und verärgert, hatte der vermeintliche Unfallverursacher doch seine Schuld zugegeben (mehr …)