Schlagworte: Unfall

Unfall trotz Quarantäne – dumm gelaufen!

Im Landkreis Oder-Spree war eine unter Quarantäne gestellte Autofahrerin in einen Verkehrsunfall verwickelt. Nachdem sich diese als mit Corona infiziert offenbarte, musste die Unfallaufnahme durch die Polizei in Vollschutzkleidung erfolgen. Ein dummer und vor allem unnötiger Zufall, der die Frau nun teuer zu stehen kommen kann, da sie gegen ihre Quarantäne-vorschriften verstoßen hat.

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Unfall zu Corona-Zeiten – auch nix anderes!

Zwar ist der Verkehr durch die staatlichen Ausgangsbeschränkungen zwischenzeitlich stark vermindert, gleichwohl sind manche Verkehrsteilnehmer mit ihren Gedanken weniger bei der Sache oder unterschätzen die Gefahren des (reduzierten) Verkehrs. Unfälle treten daher nach wie vor auf. Wenden Sie sich im Falle eines Unfalls daher bitte weiterhin vertrauensvoll an unsere Kanzlei. Wir beraten Sie entweder telefonisch, per Email oder auch gerne per Skype. Im Rahmen der Abwicklung von Unfällen ist dies ohnehin unser tägliches Brot, da die Verkehrsunfallregulierung nicht notwendigerweise den persönlichen Kontakt zwischen Anwalt und Mandant voraussetzt.

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Bei Verkehrsunfall stets Rechtsanwalt einschalten?

Brauche ich bei einen Verkehrsunfall stets einen Rechtsanwalt? Diese Frage stellen sich Geschädigte aus einem Verkehrsunfall sehr oft.

Nach einem Verkehrsunfall treten eine Vielzahl verschiedener verkehrsrechtlicher Probleme auf. Zunächst sind an der Unfallstelle die Personalien festzustellen und der Unfallhergang muss dokumentiert werden. Die Polizei sollte stets gerufen werden, da nur diese den Unfall objektiv und professionell festhalten kann. Im Falle von Personenschäden muss zudem erste Hilfe geleistet werden. Sind diese ersten Schritte getan, sollte sich als nächstes die Unfallabwicklung mit der (gegnerischen) Versicherung anschließen, also die Fragen nach Reparatur, Mietwagen, Nutzungsausfall etc. geklärt werden. Gefragt ist hierbei die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Diese ist für die Abwicklung des Unfallschadens zuständig. Parallel hierzu sollte die eigene Haftpflichtversicherung oder Voll-) Kaskoversicherung informiert werden.

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