Fahrverbot – Bußgeldbescheid

Bußgeldbescheid

Sprachlich meint der Verkehrsunfall zwar den Zusammenstoß zweier Autos, gleichwohl ist ein Bußgeldbescheid verbunden mit einem Fahrverbot oder der Entziehung der Fahrerlaubnis oftmals der wesentlich schlimmere „Unfall“ für unsere Mandanten. Der (zeitweise) Verlust des Führerscheins führt für viele Verkehrsteilnehmer, die beruflich auf Ihr Fahrzeug angewiesen sind, zu existentiellen Problemen.

Bußgeldbescheid – Einspruch

Neben der eigentlichen Unfallabwicklung ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Tätigkeit die Verteidigung unserer Mandanten wegen Bußgeldangelegenheiten in Bayern. Ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis sind dabei die häufigsten „Probleme“ unserer Mandanten. Hiergegen muss Einspruch erhoben werden, um die Rechte des Betroffenen umfassend zu wahren.

Gerade die bayerischen Gerichte neigen allerdings dazu, an den Bußgeldbescheiden der Bußgeldstellen strikt festzuhalten und einzelne Informationen, etwa zur Geschwindigkeitsmessung (Lebensakte), erst in der Hauptverhandlung zugänglich zu machen.

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Der Betroffene hat nach dem Bundesgerichtshof (BGHSt 39, 291, 300) einen Anspruch darauf, nur aufgrund ordnungsgemäß gewonnener und dokumentierter Messdaten verurteilt zu werden. Gerade das muss aber auch der Verteidiger überprüfen können, weshalb eine umfangreiche Akteneinsicht (nebst Lebensakte) zu gewähren ist.

Bereits im Rahmen der Akteneinsicht, als erstem Schritt einer Verteidigung in Bußgeldangelegenheiten, sind solche Einzelfragen zu beachten.

Fahrverbot

Auch fällt es schwer, Gerichte davon zu überzeugen, dass z.B. ein Absehen vom Fahrverbot aus beruflichen Gründen, notwendig ist. Gerade ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis hat oft sehr weitreichende Folgen für unsere Mandanten, die von Ihrem Führerschein abhängig sind. Bayerische Gerichte sind hier allerdings ebenfalls recht zurückhaltend, wenn es sich um Fälle eines Regel-Fahrverbots handelt. Dennoch sollte man versuchen, gegen den Bußgeldbescheid per Einspruch vorzugehen, da zumindest eine Verzögerung der Abgabe des Führerscheins erreicht werden kann, ggf. sogar ein Entgegenkommen des Gerichts.

Gerne steht Ihnen ein Rechtsanwalt unseres Teams für ein erstes unverbindliches Gespräch zur Verfügung.