Monatlich: September 2015

Totalschaden und Restwertangebot: Geschädigter kann sofort verkaufen

Restwertangebot – Was schon seit langem klar ist, musste das Kammergericht Berlin (Urteil vom 06.08.2015 – Aktenzeichen 22 U 6/15) erneut entscheiden. Bei einem Totalschaden darf der Geschädigte das Unfallauto sofort auf Basis des vom Sachverständigen ermittelten Restwerts verkaufen ohne dass er ein Restwertangebot des Haftpflichtversicherers abwarten muss.

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