Bislang musste der Käufer eines Gebrauchtwagens, bei dem sich innerhalb von 6 Monaten nach Übergabe ein Defekt zeigte, beweisen, dass dieser Defekt einen Mangel darstellte. Diese Praxis hat der Bundesgerichtshof nun in seiner Entscheidung vom 12.10.2016 aufgegeben. (mehr …)