Schlagworte: Haushaltsführungsschaden

Stundensatz beim Haushaltsführungsschaden

Die Stundensätze für die Berechnung eines Haushaltsführungsschadens waren lange Zeit in der Rechtsprechung umstritten. Schlussendlich kristallisierten sich Sätze im Bereich von 8 – 10 EUR pro Stunde heraus. Anhaltspunkte bieten hierzu Tarifverträge bzw. der ab 2015 gesetzlich fixierte Mindestlohn von 8,50 EUR. Der Betrag von 8,- EUR wurde zuletzt vom OLG München in seiner Entscheidung vom 21.03.2014 (10 U 1750/13) bestätigt. (mehr …)