Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat eine recht anschauliche Grafik zum seit 01.0.52014 gültigen neuen Punktesystem zur Verfügung gestellt. Unter dem Link Punktetacho erhalten Sie die wesentlichen Änderungen.
Es ergaben sich durch die Gesetzesänderung eine Reihe von Änderungen (Fahreignungs-Bewertungssystem), welche wir Ihnen nachfolgend kurz darstellen wollen:
Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde:
Danach erfolgt im Bereich zwischen 1 und 3 Punkten eine Vormerkung, im Bereich von 4 und 5 Punkten eine Ermahnung, bei 6 und 7 Punkten eine Verwarnung und bei 8 Punkten ein Entzug der Fahrerlaubnis.
Es gilt folgendes System der Punktebewertung:
1 Punkt wird vergeben für Ordnungswidrigkeiten
2 Punkte werden vergeben für Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot sowie Straftaten.
3 Punkte werden vergeben bei Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis.
Wie erfolgt die Umrechnung alter Eintragungen?
1 – 3 Punkt alt werden zu 1 Punkt neu
4 – 5 Punkte alt werden zu 2 Punkten neu
6 – 7 Punkte alt werden zu 3 Punkten neu
8 – 10 Punkte alt werden zu 4 Punkten neu
11 – 13 Punkte alt werden zu 5 Punkten neu
14 – 15 Punkte alt werden zu 6 Punkten neu
16 – 17 Punkte alt werden zu 7 Punkten neu
18 Punkte alt werden zu 8 Punkten neu
Neue Tilgungsfristen:
Für Eintragungen ab dem 01.05.2014 gelten entgegen der recht unübersichtlichen alten Regelung starre Tilgungsfristen.
OWi mit 1 Punkt: 2 Jahre, 6 Monate Tilgungsfrist
OWi mit 2 Punkten: 5 Jahre Tilgungsfrist
Straftaten mit 2 Punkten: 5 Jahre Tilgunsgfrist
Straftaten mit 3 Punkten: 10 Jahre Tilgungsfrist