Tinnitus ist ein weit verbreitetes Phänomen welches u.a. stressbedingt oder infolge von Unfällen auftreten kann. Versicherungen neigen dazu, ein Tinnitus-Leiden infolge eines Verkehrsunfalles als nicht unfallbedingt abzutun und so ein Schmerzensgeld hierfür zu verneinen. So wird behauptet, dass auf Grundlage einer „unfallanalytischen Prüfung“ davon ausgegangen wird, dass ein Tinnitus durch einen Unfall nachweislich nicht ausgelöst werden könne. In dieser Pauschalität ist diese Aussage nicht nachvollziehbar. Der Nachweis eines Tinnitus ist schon grundsätzlich schwierig, den Nachweis allerdings hinsichtlich der Unfallkausalität zu führen ist noch schwieriger, jedoch nicht unmöglich. (mehr …)