Schmerzensgeld bei Zugunfall

Der Schienenverkehr ist in Deutschland das sicherste Verkehrsmittel. Dennoch passieren pro Jahr knapp 500 Unfälle mit Bahn, S-Bahn, U-Bahn wobei hier allerdings nur 14 Personen im Jahr 2014 zu Tode kamen. Anlässlich des schweren Zugunglücks in Bad Aibling bei dem alleine 11 Menschen starben möchten wir hier kurz die wesentlichen Grundlagen der Haftung darstellen.

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Anspruch auf konkrete Nachbesserung bei Sachmangel

In einem Verfahren vor dem Landgericht Landshut wurde 2015 ein Urteil gesprochen, wonach der Käufer eines AUDI A5 Cabrio wegen eines Mangels am Verdeck Anspruch auf eine konkrete Form der Nachbesserung in Gestalt „Austausch Verdeckbezug“ hat. Dieses Verfahren ist leider auch ein gutes Beispiel dafür, wie man mit Kunden besser nicht umgehen sollte. (mehr …)

Ersatzfähigkeit von Gutachterkosten

Wird bei einem Verkehrsunfall das Auto des Geschädigten beschädigt, darf dieser (ab Überschreiten der Bagatellgrenze) einen Sachverständigen beauftragen. Dies wird meist über Empfehlungen der Werkstatt oder des Anwalts erfolgen. Später rechnet der Gutachter ab und stellt die Rechnung. Im Rahmen der Abwicklung kürzen Haftpflichtversicherungen dann gerne Teilbeträge aus diesen Gutachterrechnungen heraus.

In unseren Fällen ergibt sich danach meist ein „heiterer“ Schriftverkehr mit der Versicherung. (mehr …)

Der VW-Abgasskandal – Worin ist der Mangel zu sehen?

Der Skandal über die von Volkswagen bei verschiedenen Modellen eingesetzte Manipulationssoftware zieht weite Kreise. Aktuell (Stand 25.11.2015) wurde über eine einfache technische Lösung mittel Einsetzen eines kleinen „Siebs“ berichtet. Ob dies ausreicht wird sich zeigen. Jedenfalls kam diese Lösung erstaunlich schnell. Ein Schelm wer Böses dabei denkt. (mehr …)

VW-Abgasskandal – Ihre Ansprüche

Bekanntermaßen hat der VW-Konzern bei diversen Diesel-Motoren eine Software eingesetzt, die die Prüfungssituation wegen eines unnatürlichen Fahrverhaltens erkennt und folglich über die Abgaskontrollanlage die Abgasaufbereitung „optimiert“. Weitere Informationen sind – soweit vorhanden – bereit über sämtliche Kanäle in die Öffentlichkeit getragen worden. Auf die Darlegung technischer Details zum VW-Abgasskandal wird nachfolgend verzichtet, sondern nur die juristische Seite des Abgas-Skandals für den konkret Betroffenen betrachtet.

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VOLVO kündigt volle Haftung bei autonom fahrenden Autos an

SPIEGEL online berichtet aktuell, dass VOLVO als erster PKW-Hersteller die Haftung für Unfallschäden im Falle einer Verursachung durch ein autonom fahrenden Fahrzeug übernehmen will.

Zunächst bzw. vorschnell möchte man meinen, dass dies sämtliche Probleme in diesem Zusammenhang löst. Evtl. würde dies den künftigen Absatz solcher Fahrzeuge unterstützen oder gar Hemmungen abbauen. Sicherlich würde durch den massenhaften Einsatz autonom fahrender Fahrzeuge eine gewisse Gleichmäßigkeit und damit Sicherheit im Straßenverkehr erreicht oder gar das Unfallrisiko vermindert. Doch das ist Zukunftsmusik. Es dürfte noch einige Jahrzehnte dauern, bis wirklich ein überwiegender Anteil an autonom fahrenden Fahrzeugen auf den Straßen unterwegs ist. (mehr …)

Totalschaden und Restwertangebot: Geschädigter kann sofort verkaufen

Restwertangebot – Was schon seit langem klar ist, musste das Kammergericht Berlin (Urteil vom 06.08.2015 – Aktenzeichen 22 U 6/15) erneut entscheiden. Bei einem Totalschaden darf der Geschädigte das Unfallauto sofort auf Basis des vom Sachverständigen ermittelten Restwerts verkaufen ohne dass er ein Restwertangebot des Haftpflichtversicherers abwarten muss.

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Das E-Bike und die geschnittene Kurve

Gerade bei Fahrradfahrern ist oft zu beobachten, dass Kurven geschnitten werden. Meist geht das auch gut. Nur wenn es zum Unfall kommt, sieht es für diesen Fahrradfahrer schlecht aus. Diesen Fall hatte das Amtsgericht Lemgo (Urteil vom 10.02.2015 – Aktenzeichen 19 C 428/14) zu entscheiden. Ein Fahrradfahrer war links in eine Straße eingebogen und hatte – so ergab es die Beweisaufnahme – die Kurve geschnitten. Eine die Seitenstraße in gleicher Richtung überquerende Fahrerin eines E-Bikes (Pedelec) wurde vom Fahrradfahrer an der rechten Körperseite getroffen. Der klassische Fall also. (mehr …)

Schuldanerkenntnis am Unfallort

Oft kommt es am Unfallort zu Erklärungen von Seiten des Unfallverursachers wonach er/sie schuld am Unfall sei. Ein solches Schuldanerkenntnis ist jedoch problematisch. Es kommt darauf an, in welcher Form eine solche Verschuldensverteilung erfolgt. Nicht jedes „Anerkenntnis“ führt dazu, dass dies im Rahmen der Unfallregulierung auch Berücksichtigung findet. Geschädigte reagieren dann meist überrascht und verärgert, hatte der vermeintliche Unfallverursacher doch seine Schuld zugegeben (mehr …)

Richter schreibt sich Frust von der Seele

Eigentlich nicht unser rechtlicher Kernbereich, dennoch eine amüsante Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen vom 24.02.2014. Der Richter schreibt sich dort offensichtlich seinen Frust hinsichtlich der sich immer mehr breit machenden Anglizismen in der deutschen Sprache von der Seele:

Zwar hat das Gericht erhebliche Zweifel daran, dass es sich bei dem Beklagten um eine Behörde oder Bundeseinrichtung handelt. Nach § 23 Abs. 1 VwVfG ist die Amtssprache und nach § 184 GVG ist die Gerichtssprache deutsch. Bei der Bezeichnung „Jobcenter“ handelt es sich indes gerade nicht um eine aus der deutschen Sprache herrührende Begrifflichkeit. Von daher ist mehr als fraglich, ob eine unter dem Begriff „Jobcenter“ firmierende Einrichtung eine deutsche Verwaltungsbehörde sein kann. (mehr …)