VW-Abgasskandal – Ihre Ansprüche

Bekanntermaßen hat der VW-Konzern bei diversen Diesel-Motoren eine Software eingesetzt, die die Prüfungssituation wegen eines unnatürlichen Fahrverhaltens erkennt und folglich über die Abgaskontrollanlage die Abgasaufbereitung „optimiert“. Weitere Informationen sind – soweit vorhanden – bereit über sämtliche Kanäle in die Öffentlichkeit getragen worden. Auf die Darlegung technischer Details zum VW-Abgasskandal wird nachfolgend verzichtet, sondern nur die juristische Seite des Abgas-Skandals für den konkret Betroffenen betrachtet.

Wer ist betroffen?

Betroffen sind sämtliche Marken von VW, die entspr. Dieselmotoren in ihren Modellen verbauen. Unter folgenden Adressen kann über die jeweilige FIN-Nummer geprüft werden ob das eigene Auto von der Abgasmanipulationssoftware gleichsam befallen ist.

VW: http://info.volkswagen.de/de/de/home.html?tab=check-own-car

SEAT: http://www.seat.de/ueber-seat/dieselmotoren/fin-nummer.html

SKODA: http://skoda-recallactions.skoda-auto.com/de-de/?s=W&cd=0

AUDI: http://www.audi.de/de/brand/de/neuwagen/layer/serviceaktion.html

Was ist nun zu tun, wenn das eigene Fahrzeug betroffen ist?

In den Medien wird über das Vorgehen von VW bzw. deren Töchtern berichtet. Angeblich werden sämtliche betroffene Kunden angeschrieben und über das weitere Vorgehen informiert. Wahrscheinlich wird dies auch so passieren. VW hat ein ureigenes Interesse daran, dass der Ruf und eigene Qualitätsmaßstab wieder korrigiert wird.

Wendet man sich an seinen Vertragshändler, bei dem man das Fahrzeug gekauft hat, erhält man nicht sonderlich aussagekräftige Informationen. Die jeweiligen Hersteller werden (von VW) mit Gesprächsleitfäden versorgt. Diese sollen die Kunden beruhigen und vertrösten. Konkrete Antworten erhält man jedoch zumeist nicht. Unseres Wissens wird nur bei SKODA ein Mangel eingestanden.

Fakt ist, dass derzeit noch große Verwirrung besteht. Auf diversen Fortbildungsveranstaltungen, die der Autor dieses Beitrags besucht hat, wird berichtet, dass auf Seiten von VW noch erstaunlich große Ratlosigkeit herrscht. Der Umgang mit betroffenen Kunden ist aktuell noch mit wenig Substanz erfüllt.

Doch kann dies entscheidende Rechtsverluste für Betroffene bergen.

Welche Rechte stehen mir zu?

Zunächst wird an einen Sachmangel zu denken haben.

Die hieraus resultierenden Gewährleistungsansprüche gewähren dem Käufer im Wesentlichen ein Recht auf Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz.

Gewährleistungsansprüche bestehen nicht gegenüber dem Hersteller selbst, sondern nur gegenüber seinem Vertragspartner, also dem Autohändler. Diese Gewährleistungsansprüche unterliegen jedoch einer Verjährung von 2 Jahren (§ 438 BGB).

Man stelle sich also die Situation vor: Das Fahrzeug wurde vor 1,5 Jahren gekauft und übergeben und man wird nun von VW darüber informiert, dass spätestens in einem Jahr eine Überarbeitung des Fahrzeugs erfolgt. Bereits nach einem halben Jahr ist die Verjährungsfrist gegenüber dem Autohändler abgelaufen und man hat folglich keine Ansprüche mehr gegenüber seinem Vertragspartner. Man ist dann auf die freiwillige Leistung des VW-Konzerns angewiesen. Ein entscheidender Rechtsverlust ist also eingetreten, ohne dass man insofern von Volkswagen oder deren Töchtern AUDI, SKODA, SEAT oder VW hierauf aufmerksam gemacht worden wäre.

Ein erster Schritt sollte deshalb sein, die eigenen Ansprüche gegenüber seinem Vertragspartner zu sichern, soweit noch keine Verjährung eingetreten ist.
Ein naheliegender Weg wird es zunächst sein, den Autohändler aufzufordern, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten oder einen etwaigen Anspruch anzuerkennen. Damit wäre die Kuh zunächst vom Eis und man könnte die künftige Entwicklung abwarten.

Wirkt sich die „Beseitigung“ der Manipulationssoftware nämlich beispielsweise dahingehend aus, dass nach entspr. technischer Umrüstung zum Erreichen der notwendigen Abgasgrenzwerte des Fahrzeug neuerdings weniger Leistung hat oder mehr Kraftsoff benötigt, wird man sich die Frage stellen, ob nicht erst dadurch ein Mangel am Fahrzeug entstanden ist. All dies sind Fragen, die noch nicht geklärt sind. Hinsichtlich einiger Motoren muss nach aktuellen Informationen eine aufwändige technische Umrüstung erfolgen, deren Folgen noch nicht abschätzbar sind, weil die technischen Mittel noch nicht zur Verfügung stehen.

Wir empfehlen daher, um keinen Rechtsverlust eintreten zu lassen, die Beauftragung eines Rechtsanwalts. In Regensburg und Umland stehen wir Ihnen hierzu selbstverständlich gerne zur Verfügung.