Unfall zu Corona-Zeiten – auch nix anderes!

Zwar ist der Verkehr durch die staatlichen Ausgangsbeschränkungen zwischenzeitlich stark vermindert, gleichwohl sind manche Verkehrsteilnehmer mit ihren Gedanken weniger bei der Sache oder unterschätzen die Gefahren des (reduzierten) Verkehrs. Unfälle treten daher nach wie vor auf. Wenden Sie sich im Falle eines Unfalls daher bitte weiterhin vertrauensvoll an unsere Kanzlei. Wir beraten Sie entweder telefonisch, per Email oder auch gerne per Skype. Im Rahmen der Abwicklung von Unfällen ist dies ohnehin unser tägliches Brot, da die Verkehrsunfallregulierung nicht notwendigerweise den persönlichen Kontakt zwischen Anwalt und Mandant voraussetzt.

Was benötigen wir von Ihnen?

Für die Abwicklung eines Verkehrsunfalles sind benötigen wir lediglich eine Vollmacht, die wesentlichen Informationen zum Unfall sowie Ihre Kontaktdaten. Für alles haben wir Formulare, die wir Ihnen gerne zukommen lassen.

Wer sind wir?

Verkehrsrecht ist der wesentliche Schwerpunkt unserer Tätigkeit.
Der Schnittpunkt zwischen Auto und IT ist der Kernbereich unserer Kanzlei. Für beide Bereiche stehen erfahrene Anwälte als kompetente Ansprechpartner für Auto, Verkehr und IT zur Verfügung. Rechtsanwalt Stefan Pfleger steht Ihnen für die Abwicklung von Verkehrsunfällen zur Seite. Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Christian Kerschbaum unterstützt Sie bei Fragestellungen zum Bereich IT (Informationstechnologierecht) und Rechtsanwalt Christian Rolle vertritt Sie als erfahrener Spezialist für Personenschäden (Schmerzensgeld & Co.) bei (größeren) Personenschäden.

Warum zum Anwalt?

Bei jedem Verkehrsunfall sollten Sie unsere Unterstützung anfordern, da Sie sich sonst ggf. einem Versicherer gegenüber sehen, der zu allererst seine eigenen wirtschaftlichen Interessen berücksichtigt und nicht Ihren vollen Anspruch. Nur mit uns agieren Sie auf Augenhöhe mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung.

Mit dieser Ansicht stehen wir nicht alleine. Das Oberlandesgericht Frankfurt sagt in seinem Urteil vom 1.12.2014 – 22 U 171/13 folgendes:

„Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“

Das Amtsgericht Eisenach formuliert es in seinem Urteil vom 17.11.2016 – 57 C 175/16 noch drastischer:

„Angesichts der mittlerweile herrschenden Regulierungs- respektive Nichtregulierungspraxis der Automobilversicherungswirtschaft, bei der sich die den Beklagten in Deutschland vertretende Versicherung amtsbekannt in besonderem Maße hervortut, stellt sich die Frage, ob es überhaupt noch einfach gelagerte Verkehrsunfälle gibt.“

Gerade jetzt: Kümmern Sie sich um Ihre Gesundheit und Ihre Familie. Wir wickeln den Unfall für Sie ab. Dafür sind wir da!

Alles Gute & bleiben Sie gesund!