Im Landkreis Oder-Spree war eine unter Quarantäne gestellte Autofahrerin in einen Verkehrsunfall verwickelt. Nachdem sich diese als mit Corona infiziert offenbarte, musste die Unfallaufnahme durch die Polizei in Vollschutzkleidung erfolgen. Ein dummer und vor allem unnötiger Zufall, der die Frau nun teuer zu stehen kommen kann, da sie gegen ihre Quarantäne-vorschriften verstoßen hat.
Die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich einer Quarantäne finden sich in § 30 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Hier wird in Absatz 1 festgelegt, dass Kranke, Krankheitsverdächtige und Ansteckungsverdächtige auf Anordnung der zuständigen Behörde abgesondert werden können. Dies ist sowohl in einem Krankenhaus als auch in sonstiger geeigneter Weise möglich, z. B. in häuslicher Quarantäne.
Die Rechtsfolgen eines solchen Verstoßes gegen die häusliche Quarantäne sind gem. §75 Abs. 1 Nr. 1 IfSG erheblich und können eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe nach sich ziehen. Unterschätzen Sie also die angeordnete Maßnahme nicht. Sollten Sie in einer solchen Konstellation jemanden anstecken, kann dies auch eine Körperverletzung darstellen.
In Bayern kann ein Verstoß gegen die von der Staatsregierung angeordnete Ausgangsbeschränkung gem. § 73 Abs. 1a Nr. 6 des IfsG als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 25.000 EUR geahnet werden.