Der Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. (BVSK ) informierte im November 2014 darüber, dass die R+V Versicherung Geschädigte gezielt nach den Details der Anwaltsbeauftragung befragt.
Kurz vorab: Jeder Geschädigte hat das Recht, sich für die Abwicklung eines Unfalls der Hilfe eines Rechtsanwalts zu bedienen. Dies macht auch Sinn, weil Geschädigte sonst viel Geld verlieren können, wenn man sich z.B. nicht gegen eine – entgegen ausdrücklicher Rechtsprechung – mutwillige Kürzung der Sachverständigenkosten oder eine unterlassene Auszahlung einer Wertminderung zur Wehr setzt. Im Falle eines unverschuldeten Unfalls werden die Anwaltskosten von der gegnerischen Versicherung getragen. Also nur Vorteile für den Geschädigten!
Die R+V Versicherung geht nun soweit und fragt gezielt danach,
– wo die Beauftragung des Rechtsanwalts erfolgte,
– ob der Geschädigte den Anwalt persönlich kenne,
– woher die Vollmacht für den Anwalt stammt und wo diese unterzeichnet wurde,
– ob der Anwalt aus eigenen Entschluss aufgesucht wurde oder
– ob hinsichtlich der Beauftragung des Rechtsanwalts Druck auf den Geschädigten ausgeübt wurde.
Zum Schluss wird noch formuliert „Diese Fragen habe ich vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet.“
Die Fragen zielen u.a. darauf ab, ob der Rechtsanwalt seinen Mandanten ordnungsgemäß hinsichtlich seines Widerrufsrechts aufgeklärt hat. Hat er dies nämlich nicht, empfehlen manche Versicherungen den Geschädigten – so Berichte aus dem Kollegenkreis – einen Widerruf zu erklären. Dann hätte der Rechtsanwalt nämlich keinen Anspruch auf seine Vergütung. Die Versicherung stiftet somit Geschädigte dazu an, sich der Hilfe eines Anwalts zu bedienen und dann – zu Gunsten der Versicherung – Kosten zu sparen. An sich rechtens, aber unanständig. Geschädigte, die von der Beauftragung eines Anwalts profitieren, sollen nun – quasi als Steigbügelhalter der Versicherungswirtschaft – einen Anwalt, der diese Belehrung vergessen hat, bewusst umsonst arbeiten lassen und damit schädigen.
Wir gehen davon aus, dass die meisten Unfallopfer nicht auf diesen billigen Bauerntrick hereinfallen werden, dennoch verursacht diese Praxis einen faden Beigeschmack.
Aktueller Hinweis: Auf Nachfrage wurde von Seiten der Rechtsanwaltskammer Nürnberg erklärt, dass sich das Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer in seiner nächsten Sitzung mit dieser Thematik beschäftigen wird.