Schlagworte: Einspruch

Bußgeldverfahren in Bayern – Eine Glosse

Unlängst war ich in einem schwäbischen Amtsgericht zu Gast. Im „Gepäck“ hatte ich einen Bußgeldbescheid nebst Fahrverbot. Mein Mandant war relativ schnell in eine Geschwindigkeitsbegrenzung hinein gerauscht und es drohte nun ein Monat Fahrverbot.

Wie üblich kam es zu Befragung des Polizeibeamten. Ich – der Verteidiger – befragte ihn sodann zu den Sicherungsmarken, ob diese denn vor der Messung alle überprüft wurden. Tatsächlich ergab sich, dass der Polizeibeamte nicht alle Sicherungsmarken überprüft hatte. Auf meine Nachfrage erklärte der Polizeibeamte, dass er für die entspr. Kontrolle einen Spiegel gebraucht hätte. (mehr …)