Monatlich: März 2017

Voreilige Beauftragung des Sachverständigen durch das Gericht

Schon erstaunlich, was manche Amtsgerichte in Bußgeldsachen so treiben.

Folgender Fall:

Unser Mandant wurde wegen zu geringem Abstand „fotografiert“. Die Folge war ein Bußgeldbescheid über ca. 250,- EUR und ein Monat Fahrverbot. Der Mandant legte hiergegen selbst Einspruch ein.

Dann kam die Ladung zum Termin und dem Mandanten wurde es dann doch zu brenzlig und er beauftragte unsere Kanzlei. Noch bevor wir uns aber überhaupt als Verteidiger angezeigt und um Akteneinsicht gebeten hatten, war aber vom Gericht bereits ein Sachverständiger beauftragt worden. Der Mandant wurde hierzu nicht angehört oder etwa auf entstehende hohe Kosten aufmerksam gemacht, wenn der Einspruch aufrechterhalten würde. (mehr …)