Monatlich: Dezember 2015

Anspruch auf konkrete Nachbesserung bei Sachmangel

In einem Verfahren vor dem Landgericht Landshut wurde 2015 ein Urteil gesprochen, wonach der Käufer eines AUDI A5 Cabrio wegen eines Mangels am Verdeck Anspruch auf eine konkrete Form der Nachbesserung in Gestalt „Austausch Verdeckbezug“ hat. Dieses Verfahren ist leider auch ein gutes Beispiel dafür, wie man mit Kunden besser nicht umgehen sollte. (mehr …)

Ersatzfähigkeit von Gutachterkosten

Wird bei einem Verkehrsunfall das Auto des Geschädigten beschädigt, darf dieser (ab Überschreiten der Bagatellgrenze) einen Sachverständigen beauftragen. Dies wird meist über Empfehlungen der Werkstatt oder des Anwalts erfolgen. Später rechnet der Gutachter ab und stellt die Rechnung. Im Rahmen der Abwicklung kürzen Haftpflichtversicherungen dann gerne Teilbeträge aus diesen Gutachterrechnungen heraus.

In unseren Fällen ergibt sich danach meist ein „heiterer“ Schriftverkehr mit der Versicherung. (mehr …)