Monatlich: Februar 2015

Bußgeldverfahren in Bayern – Eine Glosse

Unlängst war ich in einem schwäbischen Amtsgericht zu Gast. Im „Gepäck“ hatte ich einen Bußgeldbescheid nebst Fahrverbot. Mein Mandant war relativ schnell in eine Geschwindigkeitsbegrenzung hinein gerauscht und es drohte nun ein Monat Fahrverbot.

Wie üblich kam es zu Befragung des Polizeibeamten. Ich – der Verteidiger – befragte ihn sodann zu den Sicherungsmarken, ob diese denn vor der Messung alle überprüft wurden. Tatsächlich ergab sich, dass der Polizeibeamte nicht alle Sicherungsmarken überprüft hatte. Auf meine Nachfrage erklärte der Polizeibeamte, dass er für die entspr. Kontrolle einen Spiegel gebraucht hätte. (mehr …)

Die Wahl der richtigen KFZ-Versicherung

Die Wahl der richtigen Autoversicherung stellt die Fahrzeughalter regelmäßig vor Probleme. Zum einen muss man die unterschiedlichen Versicherungen hinsichtlich ihrer Bedingungen vergleichen und sich dann für Voll-oder Teilkasko entscheiden. In manchen Fällen kann aber auch der Verzicht auf eine Kaskoversicherung günstig erscheinen.
Bei der KFZ-Versicherung gibt es die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung und daneben die Kaskoversicherungen, die freiwillig abgeschlossen werden. Die gesetzlich vorgeschriebene KFZ-Haftpflichtversicherung ersetzt Schäden, die Dritten entstehen. Zur Absicherung eigener Schäden empfiehlt es sich daher eine Kaskoversicherung abzuschließen. Kaskoversicherungen werden in Voll-und Teilkaskoversicherungen unterteilt. Dabei bietet die Vollkasko im Vergleich zur Teilkasko den besseren Versicherungsschutz, verursacht aber im Normalfall auch die höheren Kosten. (mehr …)

R+V Versicherung befragt Unfallgeschädigte zur Beauftragung eines Rechtsanwalts

Der Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. (BVSK ) informierte im November 2014 darüber, dass die R+V Versicherung Geschädigte gezielt nach den Details der Anwaltsbeauftragung befragt.

Kurz vorab: Jeder Geschädigte hat das Recht, sich für die Abwicklung eines Unfalls der Hilfe eines Rechtsanwalts zu bedienen. Dies macht auch Sinn, weil Geschädigte sonst viel Geld verlieren können, wenn man sich z.B. nicht gegen eine – entgegen ausdrücklicher Rechtsprechung – mutwillige Kürzung der Sachverständigenkosten oder eine unterlassene Auszahlung einer Wertminderung zur Wehr setzt. Im Falle eines unverschuldeten Unfalls werden die Anwaltskosten von der gegnerischen Versicherung getragen. Also nur Vorteile für den Geschädigten! (mehr …)